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Evangelischer Kirchenkreis Wesel

Der Kirchenkreis Wesel ist die Gemeinschaft von heute 14 evangelischen Kirchengemeinden am rechten unteren Niederrhein. Er wird nach Westen vom Rhein begrenzt, nach Süden von der Lippe, nach Osten von der Evangelischen Kirche von Westfalen und nach Norden hin von den Niederlanden. Zum geschichtlichen Hintergrund ist ein erstes wichtiges Datum das Jahr 1561, in dem die Stadt Wesel für ihre evangelische Gemeinde ein besonderes lutherisches Bekenntnis formuliert hat. Durch Kriegshandlungen in den Niederlanden nach 1566 kamen niederländische Reformierte als Flüchtlinge an den Niederrhein. Sie gründeten niederländische Flüchtlingsgemeinden, unter anderem in Emmerich und Rees im Gebiet des heutigen Kirchenkreises Wesel. Dabei verstärkten sie die bisher oft sehr kleinen protestantischen Gemeinden. Bereits 1568 fand der Weseler Konvent statt. 43 Vertreter der niederländischen Flüchtlingsgemeinden berieten über eine Ordnung für die Gemeinden. Schon auf der Emder Synode im Jahre 1571 wurde infolge dessen die Classis Wesel gegründet. Sie umfasste damals ein weit größeres Gebiet entlang des Niederrheins als unser heutiger Kirchenkreis. 1610 nahmen Vertreter aus Wesel in Duisburg an der Gründungssynode der Reformierten Kirche in Jülich - Kleve - Berg teil. 1612 nimmt der Pfarrer der Lutherischen Gemeinde Wesel an der Gründungssynode der Lutherischen Kirche am Niederrhein in Dinslaken teil. Der heutige Kirchenkreis steht in der Tradition beider Kirchen, der reformierten wie der lutherischen, da die jetzige Evangelische Kirche im Rheinland eine unierte Kirche ist. Der Kirchenkreis wird geleitet von der Synode, dem Kreissynodalvorstand und der Superintendentin bzw. dem Superintendenten. Die Synode setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und Pfarrern, von den Presbyterien im Kirchenkreis gewählten Gemeindegliedern (meist Presbyteriumsmitglieder) und vom Kreissynodalvorstand berufenen Mitgliedern. Die Synode tagt mindestens einmal jährlich in öffentlicher Sitzung. Die Synode wählt aus ihrer Mitte den Superintendenten oder die Superintendentin und den Kreissynodalvorstand (KSV) sowie dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Der Kreissynodalvorstand übernimmt die Leitung des Kirchenkreises außerhalb der Synodaltagungen. Zu ihm gehören drei theologische Mitglieder (die Superintendentin oder der Superintendent, die Synodalassessorin oder der Synodalassessor und der bzw. die Skriba) und vier nichttheologische Mitglieder.