Der Ev. Kirchenkreis Krefeld-Viersen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – umfasst 22 Kir-chengemeinden im Stadtgebiet von Krefeld, im Kreis Viersen sowie in Teilen des Rhein-Kreises Neuss mit einer Gesamtzahl von rd. 89.000 Gemeindegliedern. Darüber hinaus gehören weitere Gemeinschaftseinrichtungen, u. a. ein kreiskirchliches Diakoniewerk, zum Kirchenkreis. Das Verwaltungsamt im Ev. Kirchenkreis Krefeld-Viersen bündelt mit rd. 50 Mitarbeitenden gemäß Verwaltungsstrukturgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland die Verwaltungsdienstleis-tungen für alle angeschlossenen Gemeinden und Einrichtungen, darunter die Betreuung der Leitungsgremien, Bauangelegenheiten/Liegenschaftsverwaltung, Personalwesen sowie Finanz-buchhaltung/Bilanzbuchhaltung.
Finanzen1. Vergütung nach Tarifvertrag (BAT-KF) 2. Jährliche Jahressonderzahlung im November in Höhe von bis zu 90 % des Bruttomonatsgehalts 3. Zahlung von Kinderzulagen 4. Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen 5. Jährliche Gutscheinbücher
Familienfreundlichkeit / Vereinbarkeit von Beruf und Pflichten1. 30 Tage Urlaub plus 3 zusätzliche arbeitsfreie Tage: Heiligabend, Silvester und Rosenmontag 2. Mobile Arbeit bis zu 3 Tage pro Woche möglich 3. Alle Brückentage sind auf Wunsch arbeitsfrei, ebenfalls die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, eine Abstimmung mit den Kollegen ist nicht notwendig 4. Umfassendes und flexibles Arbeitszeitmodell
Entwicklung1. Jährlich stattfindende Mitarbeitendengespräche 2. Flache Hierarchien 3. Weiterbildungsbudgets
Team-Aktivitäten1. Ein Mitarbeitendenfrühstück pro Quartal zum Austausch zwischen allen Mitarbeitenden 2. Jährlich Sommerfest oder Betriebsausflug 3. Weihnachtsfeier
Sicherheit1. Betriebliche Altersversorgung über die kirchliche Zusatzversorgungskasse – größtenteils arbeit-geberfinanziert: Arbeitgeber zahlt monatlich 5,25% vom Bruttoentgelt in die Zusatzrente, Ar-beitnehmer*in zahlt 0,75% vom Bruttoentgelt 2. Hoher Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwilligen Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Al-tersversorgung: 19,6 % plus 5 € gibt der Arbeitgeber zu den sozialversicherungsfrei umgewan-delten Beträgen hinzu 3. Verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitgeber 4. Betriebliches Eingliederungsmanagement
Specials1. Kostenlose Parkplätze 2. Kostenlose Wasserversorgung 3. Großzügige Regelung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen 4. Job-Rad-Leasing (Fahrrad, E-Bike) möglich mit Zuschuss in Höhe von 10 € pro Monat 5. Mitbringen eines Hundes am Arbeitsplatz möglich
Versicherungen1. -Dienstreisekasko-VS (dienstlich genehmigte Fahrten mit privatem Pkw) gilt für alle Mitarbei-tenden des Ev. Kirchenkreises, da landeskirchlicher Rahmenvertrag. 2. -SFR (Rückstufung in der PKW-Haftpflicht) gilt nur für Verwaltungsmitarbeitende. Jede andere Kgm, muss nach Bedarf beantragt werden. (Für den Eigenbetrieb ZEK benötige ich erst die Jah-res-Km-Leistung, dann können diese Mitarbeiter mit in den Vertrag) 3. -Strafrechtschutz: Ist über die bestehende Rechtsschutz-VS gegeben, darüber hinaus besteht VS über den Landesvertrag EKiR. (Z. B. Klage durch Eltern gegenüber einer Mitarbeiterin der Kita. Mitarbeiterin erhält Abwehrschutz bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit besteht kein VS-Schutz) Hier wird vom Versicherer ein Anwalt gestellt, auch selbst gewählte Rechtsanwälte sind Kostenmäßig über die Rechtsschutz-VS gedeckt.
Leistungen: Kirche
Firmenzentrale: An der Pauluskirche 1, 47803 Krefeld
Standorte: Region Krefeld, Viersen, Meerbusch, Mitte, An Niers & Nette
Mitarbeiter: 1400
Anschrift: An der Pauluskirche 1
E-Mail: kerstin.treder@pvniederrhein.de
Ansprechperson: Kerstin Treder
Telefon: 021517690200