„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“(§ 1, Abs. 1 SGB VIII – KJSG) In diesem Sinne bietet die Ev. Kinder- u. Jugendhilfe Aachen-Brand bereits seit 1965 qualifizierte und differenzierte stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen im Rahmen der Jugendhilfe an. Unsere Jugendhilfeleistungen sind entsprechend den Richtlinien des SGB VIII – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz konzipiert. Darüber hinaus unterhalten wir im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ein Familienzentrum.