Betreuungsvereine sind wesentliche Akteure bei der Umsetzung des Betreuungsrechts. Sie übernehmen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufgaben nach § 1908 f BGB und damit eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei haben sie sich als verlässliche Partner im Betreuungswesen erwiesen. Betreuungsvereine bündeln wirkungsvoll sozialpolitische Aufgaben wie die Integration Benachteiligter und die Initiierung bürgerschaftlichen Engagements.
Betreuungsvereine als Partner in der Infrastruktur kooperieren mit lokalen und überregionalen Organisationen und Einrichtungen wie z. B. Betreuungsgerichten, Betreuungsbehörden, aber auch mit Fachdiensten und Einrichtungen sowie anderen Hilfesystemen. Sie bringen ihr Wissen engagiert in örtliche Arbeitsgemeinschaften ein und treten für eine an den Bedürfnissen der Betreuten orientierte Gesetzgebung ein. Sie machen sich stark für mehr Chancengleichheit und für eine Orientierung am Gemeinwohl.
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